Freistellungen

Aus dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts vom 20.11.2007:

Für verantwortliche BegleiterInnen der Internationalen Romwallfahrt 2010, die in einem Dienst-, Arbeits-, Ausbildungsverhältnis oder arbeitnehmerähnlichen Verhältnis stehen und das 16.Lebensjahr vollendet haben, kann Freistellung gewährt werden.
Freistellung umfasst die Zeit, die erforderlich ist, um die ehrenamtliche Jugendarbeit zu erbringen.
Die Freistellung ist zu gewähren, sofern nicht dringende betriebliche oder dienstliche Belange entgegenstehen.

Die Freistellung beträgt bis zu zehn Arbeitstage im Kalenderjahr. Bei Personen, die sich in einer beruflichen Ausbildung oder in der Ausbildung für eine Beamtenlaufbahn befinden, beträgt die Freistellung bis zu fünf Kalendertage.

Durch die Freistellung dürfen die Ausbildungsziele nicht gefährdet werden. Für die Dauer der Freistellung besteht kein Anspruch auf Entlohnung. Der Anspruch auf Freistellung ist nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragbar.
Freistellung kann höchstens für drei Veranstaltungen im Kalenderjahr beantragt werden.
Anträge auf Freistellung sind von der Organisation zu stellen, für welche die Personen nach § 1 Abs.1 tätig sind. Sie sind bei der gewährenden Stelle mindestens einen Monat vor Beginn der Freistellung einzureichen.

Das ganze Gesetz steht hier für dich zum Download bereit.


Antragsverfahren

Das Antragsformular wird vom antragstellenden Begleiter der Pilgerfahrt zur Internationalen Ministrantenwallfahrt 2010 nach Rom ausgefüllt und vom Träger und Veranstalter unterschrieben. Daraufhin wird es dem Arbeitgeber des Antragsstellers zur Genehmigung vorgelegt (spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn).
Hier geht's zum Antragsformular.


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