Zuschüsse

 

Für die Romwallfahrt 2010 konnten/können folgende Anträge auf Zuschüsse eingereicht werden:


A.) Zuschuss für pädagogische Betreuer bei Jugenderholungsmaßnahmen aus Mitteln des Landesjugendplans

Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer BetreuerInnen bei Freizeiten kann ein Zuschuss bis zu € 8,70 pro Tag und BetreuerIn gewährt werden. BetreuerInnen sind alle vom Träger eingesetzte qualifizierte MitarbeiterInnen, auch ohne pädagogische Fachausbildung.

-Die BetreuerInnen sollen volljährig sein. BetreuerInnen ab 16 Jahre dürfen nur eingesetzt werden, wenn der Leiter/die Leiterin der Maßnahme volljährig ist.
-Die BetreuerInnen müssen ganztägig während mindestens 5 Tagen beschäftigt sein. Der Zuschuss kann für höchstens 21 Tage gewährt werden.
-Der Zuschuss wird nicht gewährt für BetreuerInnen, welche für ihren Einsatz Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge erhalten. 
-Wenn die Betreuertätigkeit zum Dienstauftrag gehört, darf ebenfalls kein Zuschuss vermittelt werden.

Bitte beachtet, dass das Alter der betreuten Kinder und Jugendlichen zwischen 6-18 Jahre liegt. Ältere TeilnehmerInnen oder BetreuerInnen dürfen bei der Teilnehmerzahl nicht mit gerechnet werden.

Bereits auf der Bus- oder Zugfahrt sollten Teilnehmerlisten ausgefüllt werden (Name, Anschrift und Geburtsdatum) und den Verwendungsnachweisen nach der Fahrt beigelegt werden. Durch die Unterschrift des verantwortlichen Leiters/der Leiterin der Freizeit wird die Richtigkeit bestätigt.
Der Leiter-Teilnehmer-Schlüssel ist 1:11. Ab Komma-5-Werten wird bei der Beantragung aufgerundet (Bsp.: 39 (Teilnehmer) : 11 (Schlüssel) = 3,54 = 4 BetreuerInnen).

Alle Infos nochmals zusammengefasst auf einem Merkblatt.

Antragsfrist: Dieser Antrag muss vom Veranstalter (Jugendreferat, Gemeinde, SE) bis spätestens 10.01.2010 gestellt werden.

Notwendige Formulare:

vor der Veranstaltung:
Formular A4 (Antrag Pädagogische Betreuer)

nach der Veranstaltung (bis spätestens fünf Wochen nach Veranstaltung einreichen):
Formular V4 (Verwendungsnachweis Pädagogische Betreuer)
Formular V4.1 (von BetreuerInnen während der Wallfahrt unterschreiben lassen und zusammen mit V4 einreichen).
Formular L1 (Teilnehmerliste während der Wallfahrt ausfüllen lassen und zusammen mit V4 + V4.1 einreichen).

 

B.) Zuschüsse für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien aus Mitteln des Landesjugendplans

Nach den Richtlinien des Landesjugendplanes kann Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwächer gestellten Familien bei der Romwallfahrt 2010 ein Zuschuss bis 5,10€ pro Tag und TeilnehmerIn gewährt werden.
Folgendes ist zu beachten:
-Die Freizeiten müssen mindestens 5 Tage dauern und es wird für höchstens 21 Tage Zuschuss gewährt.
-Die Kinder und Jugendlichen müssen zwischen 6-18 Jahre alt und ohne eigenes Einkommen sein.
-Die TeilnehmerInnen sind ausreichend zu versichern (Unfall- und Haftpflichtversicherung) und sie müssen angemessen pädagogisch betreut werden.
- es handelt sich hierbei um einen Einzelantrag, der von den Eltern des Kindes/ des/der Jugendlichen gestellt wird. 
- Dem Einzelantrag sind Bezugsnachweise beizulegen (Verdienstbescheinigung, Bescheinigung über Unterhaltszahlungen bzw. Sozialhilfe,...).
- Die Berechnungsgrundlage für die Zuschüsse ist auf Formular A1 abgedruckt. Sollte das Einkommen über den angegebenen Verdienstgrenzen liegen, wird kein Zuschuss gewährt.
- Eltern, die Arbeitslosengeld (SGB II) beziehen, erhalten in jedem Fall den Zuschuss.
- Die endgültige Prüfung und Gewährung des Zuschusses geschieht durch das zuständige Regierungspräsidium nach der Veranstaltung.

Alle Infos nochmals zusammengefasst auf einem Merkblatt.

Antragsfrist:
Alle Einzelanträge (A1) werden zusammen mit dem Sammelantrag (A2) vom Veranstalter spätestens vier Wochen vor der Romwallfahrt eingereicht.

Formulare:
vor der Veranstaltung:
neues Formular A1 (Einzelantrag, von Eltern auszufüllen, Nachweise beilegen) Vorsicht! Seit 2010 ist A1 neues Formular mit aktuellen Einkommensgrenzen!
Formular A2 (Sammelantrag)
nach der Veranstaltung:
Formular V2 (bis spätestens drei Wochen nach Veranstaltung)

C) Zuschuss für Teilnehmende aus kinderreichen Familien aus Finanzmitteln der Diözese Rottenburg-Stuttgart

- Antragsteller ist der jeweilige Veranstalter (das können sein: das Dekanatsjugendreferat, die Kirchengemeinde, die Seelsorgeeinheit), nicht die Familien selbst.- Bezuschusst werden: das zweite teilnehmende Kind aus einer Familie mit max. 30€, das dritte mit max. 60€, sowie jedes weitere aus derselben Familie mit max. 60€.

- Der Zuschuss wird für alle Familien der jeweiligen Gruppe gesammelt überwiesen und vom Verantwortlichen an die Familien weitergegeben. Hierzu verpflichtet sich der Verantwortliche mit Unterschrift.

- Zuschüsse werden nur auf Konten eines Jugendreferates, einer Kirchengemeinde/ Seelsorgeeinheit bzw. einem eigens eingerichteten "Romwallfahrt-Konto" überwiesen. Privat-Konten werden nicht bedient!

- Antragsformular muss vollständig ausgefüllt werden und es liegt ihm die Teilnehmerliste der gesamten Gruppe bei.

- Antragsfrist: 31.03.2010

- Der Zuschuss wird in den Monaten Mai und Juni 2010 ausbezahlt.


Das Antragsformular ging den Dekanatsjugendreferaten per Mail zu. Bitte melden Sie sich in Ihrem Jugendreferat, wenn das Formular Sie als Verantwortlichen noch nicht erreicht hat.


 

 

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